Spiel- und Getränkegeld
Zu den Gebühren ist für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe ein monatliches Spielgeld/Getränkegeld bzw. für die Kinderkrippe Spielgeld/Getränkegeld/Pflegeproduktegeld in Höhe 12,00 € zu entrichten. Die Beiträge sind jeweils in den monatlichen Gebühren enthalten.
Wird ein Kind nach den bekanntgegebenen Öffnungszeiten / Schließzeiten am Nachmittag verspätet abgeholt, ist eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € je angefangene Stunde und je Verspätung fällig.
Mittagsverpflegung
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind täglich Gebühren entsprechend dem Aufwand der Gemeinde zu entrichten. Die Abrechnung hierfür erfolgt jeweils monatlich.